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Einladung zur Mitgliederversammlung

25.09.2026

Es liegen Ergänzungs- und Änderungsanträge zur Mitgliederversammlung vor.

Diese können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Mitgliederversammlung am 28. September 2026, 19:00 Uhr - Ergänzende Anträge

 

Tagesordnung

1.   Begrüßung
2.   Wahlen von zwei Bevollmächtigten zur Beglaubigung der Niederschrift
3.   Bericht des Vorstandes
4.   Mitgliedsbeiträge (Erhöhung und Beschlussfassung) / Siehe hierzu die Erläuterung im Bergfreund.
5.   Kassenbericht 2025
6.   Vorstellung des Haushaltsvoranschlages 2027
7.   Bericht der Rechnungsprüfer
8.   Entlastung des Vorstandes
9.   Beschluss des Haushaltsvoranschlages 2027
10. Berichte und evtl. anstehende Entscheidungen zu Hütten, Wegen, Kletteranlagen
11. Satzungsänderung – Vgl. die Ausführung ab Seite 10 im Bergfreund
12. Wahlen
       – Jugendreferent/in
       – Beirat
       – Rechnungsprüfer/innen
13. Bericht und Diskussion: Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des DAV
14. Beschlussfassung zu einem Umsetzungskonzept zum Erreichen der Vereinsziele zur Klimaneutralität
15. Beschlussfassung auf  Anpassung  der  Heizkostenpauschale  für  die Selbstversorgerhütten
16. Verschiedenes

Ergänzend zu der im Bergfreund veröffentlichten Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 28. September 2026 werden nachfolgend die zu TOP 13 und TOP 14 eingegangenen Anträge veröffentlicht.

Antrag zu TOP 13
Bericht und Diskussion über die in der Sektion Duisburg seit 2021 erfolgten Umsetzungen des Klimaschutzkonzepts des DAVs zur Klimaneutralität bis 2030

In 2019 beschloss der DAV die Selbstverpflichtung „Wir müssen handeln. Jetzt!“. In 2021 erfolgte der Beschluss des umfassenden Klimaschutzkonzepts (aktualisiert 2025) zur Klimaneutralität des Verbandes bis 2030.

Die Mitglieder der Sektion Duisburg haben bisher keine Informationen zum Stand der gesamten Thematik und der Umsetzung in der Sektion.

Die Mitglieder der Sektion werden in der Mitgliederversammlung übersichtlich in Textform anhand der konkreten Eckpunkte des Klimaschutzkonzepts über die bisher erfolgten Umsetzungsschritte informiert, insbesondere zur Umsetzung

- der Steuerungsansätze: 3.1. Umfang und Verwendung des Klimaschutzbudgets ab 2023 (DAV-internen CO2-Preis), 3.3. Zwischenziele und 3.4. Selbstverpflichtungen ab 2022,
- des Umsetzungsprozess: 4.1.2. Aufgaben der Sektionen und 4.3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und
- der Handlungsfelder: 5.1. Mobilität, 5.2. Infrastruktur, 5.3. Verpflegung und 5.4. Kommunikation und Bildung.


Antrag zu TOP 14
Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zum Erreichen der Vereinsziele der Klimaneutralität der Sektion Duisburg bis zum Jahr 2030 zur Verabschiedung in der Jahreshauptversammlung 2027

Notwendigkeit und Dringlichkeit ergibt sich aus der vorhergehenden Information und Diskussion zum Stand der bisher erfolgten Umsetzungsmaßnahmen, der nur noch verbleibenden Zeit von gerade drei Jahren bis zur Klimaneutralität der Sektion Duisburg und den auf die Sektion zukommenden Kostenbelastungen bei fehlender Umsetzung der CO2-Reduktion.

Beschlussantrag:
Der Vorstand erarbeitet ein Umsetzungskonzepts zum Erreichen der Vereinsziele der Klimaneutralität der Sektion Duisburg bis zum Jahr 2030, bezieht Mitglieder in die Erstellung des Konzepts ein und stellt das Konzept den Mitgliedern auf der Homepage frühzeitig zur Verfügung. Das Konzept wird als Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung in die Jahreshauptversammlung 2027 aufgenommen.

Antrag zu TOP 15
Die Jahreshauptversammlung möge beschließen, die derzeit erhobene Heizkostenpauschale für die Selbstversorgerhütten (Eifelhütte und Nordparkhütte) des DAV Duisburg auf maximal 2,00 € pro Person und Übernachtung zu senken.
Der  Vorstand  wird  darüber  hinaus  gebeten,  die  tatsächlichen  Heiz-  und  Energiekosten  der Selbstversorgerhütten regelmäßig zu überprüfen und die Höhe der Heizkostenpauschale künftig nachvollziehbar an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen.

Begründung
Die  deutliche  Erhöhung  der  Heizkostenpauschale  erfolgte  als  Reaktion  auf  die außergewöhnlich stark gestiegenen Energiepreise während der Energiekrise. Die ursprünglich erhobene  Pauschale  von 1,50  €  pro  Person  und  Übernachtung (in  der  Heizperiode  von Oktober  bis  März)  wurde  auf 4,00  €  (Eifelhütte)  beziehungsweise  4,50  € (Nordparkhütte) erhöht. Dies entsprach einer Steigerung von rund 166 % bis 200 %.

Angesichts der damaligen Situation war diese Entscheidung grundsätzlich nachvollziehbar. Die Energiepreise  hatten  sich  infolge  der  Energiekrise  erheblich  erhöht  und  die  tatsächliche Entwicklung war nur schwer vorhersehbar. Es war daher verständlich, dass der Verein auf diese außergewöhnliche Kostenentwicklung reagieren musste.

Inzwischen hat sich die Situation jedoch deutlich verändert. Die extremen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt haben sich erheblich abgeschwächt und die Energiepreise sind wieder deutlich stabiler als auf dem Höhepunkt der Energiekrise. Damit ist auch die Grundlage für eine dauerhaft außergewöhnlich hohe Heizkostenpauschale erneut zu überprüfen.

Gerade  weil  die  damalige  Erhöhung  mit  einer  außergewöhnlichen  Kostenentwicklung begründet  wurde,  sollte  bei  einer  veränderten  Kostenentwicklung  auch  eine  entsprechende Anpassung  erfolgen.  Eine  Krisenmaßnahme  sollte  nicht  dauerhaft  unverändert  bestehen bleiben, wenn die außergewöhnlichen Umstände, die zu ihrer Einführung geführt haben, nicht mehr in gleicher Weise vorhanden sind.

Der Antrag fordert dabei ausdrücklich keine Rückkehr zur ursprünglichen Heizkostenpauschale von 1,50 €. Mit einer Begrenzung auf maximal 2,00 € pro Person und Übernachtung würde weiterhin berücksichtigt, dass die Energiepreise und sonstigen Betriebskosten möglicherweise höher liegen als vor der Energiekrise.

Gleichzeitig  würde  die  Belastung  der  Nutzerinnen  und  Nutzer  wieder  in  ein  angemessenes Verhältnis  zur  heutigen  Kostenentwicklung  gebracht.  Eine  Pauschale  von  2,00  €  entspricht gegenüber dem ursprünglichen Betrag von 1,50 € weiterhin einer Erhöhung um rund 33 %. Damit wird den allgemeinen Kostensteigerungen Rechnung getragen, ohne die während der Energiekrise eingeführte Verdreifachung der Heizkosten dauerhaft fortzuführen.

Entscheidend  sollte  jedoch  nicht  allein  die  allgemeine  Entwicklung  der  Energiepreise  sein, sondern  insbesondere  die  tatsächlichen  Heizkosten  der  Selbstversorgerhütten.  Daher  sollte transparent  überprüft  werden,  welche  Kosten  tatsächlich  entstehen  und  ob  die  derzeitige Pauschale  von  4,00  €  beziehungsweise  4,50  €  pro  Person  und  Übernachtung  weiterhin erforderlich und angemessen ist.

Als gemeinnütziger Verein sollte der DAV Duisburg seine Kosten transparent, nachvollziehbar und kostengerecht gestalten. Kostensteigerungen müssen berücksichtigt werden. Umgekehrt sollte dies jedoch ebenso gelten, wenn sich die außergewöhnlichen Kosten wieder reduzieren oder deutlich stabilisieren.

Der vorliegende Antrag stellt ausdrücklich keine Kritik an der damaligen Entscheidung dar. Die Erhöhung war unter den damaligen außergewöhnlichen Umständen nachvollziehbar. Es geht vielmehr darum, die damalige Krisenmaßnahme an die heutige Situation anzupassen.

Eine  Senkung  der  Heizkostenpauschale  auf  maximal 2,00  €  pro  Person  und Übernachtung wäre  daher  ein  fairer  und  angemessener  Kompromiss  zwischen  der notwendigen Kostendeckung des Vereins und einer angemessenen finanziellen Belastung der Nutzerinnen und Nutzer der Selbstversorgerhütten.

Beschlussvorschlag
Die  Jahreshauptversammlung  beschließt,  die  Heizkostenpauschale  für  die Selbstversorgerhütten  des  DAV  Duisburg  auf maximal  2,00  €  pro  Person  und Übernachtung zu begrenzen.
Der  Vorstand  wird  gebeten,  die  tatsächlichen  Heiz-  und  Energiekosten  regelmäßig  zu überprüfen  und  die  Heizkostenpauschale  künftig  transparent  und  nachvollziehbar  an  die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen.

 

DAV Sektion Duisburg e. V.

Der Vorstand