Mitgliederversammlung am 28. September 2026, 19:00 Uhr - Ergänzende Anträge
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Wahlen von zwei Bevollmächtigten zur Beglaubigung der Niederschrift
3. Bericht des Vorstandes
4. Mitgliedsbeiträge (Erhöhung und Beschlussfassung) / Siehe hierzu die Erläuterung im Bergfreund.
5. Kassenbericht 2025
6. Vorstellung des Haushaltsvoranschlages 2027
7. Bericht der Rechnungsprüfer
8. Entlastung des Vorstandes
9. Beschluss des Haushaltsvoranschlages 2027
10. Berichte und evtl. anstehende Entscheidungen zu Hütten, Wegen, Kletteranlagen
11. Satzungsänderung – Vgl. die Ausführung ab Seite 10 im Bergfreund
12. Wahlen
– Jugendreferent/in
– Beirat
– Rechnungsprüfer/innen
13. Bericht und Diskussion: Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des DAV
14. Beschlussfassung zu einem Umsetzungskonzept zum Erreichen der Vereinsziele zur Klimaneutralität
15. Beschlussfassung auf Anpassung der Heizkostenpauschale für die Selbstversorgerhütten
16. Verschiedenes
Ergänzend zu der im Bergfreund veröffentlichten Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 28. September 2026 werden nachfolgend die zu TOP 13 und TOP 14 eingegangenen Anträge veröffentlicht.
Antrag zu TOP 13
Bericht und Diskussion über die in der Sektion Duisburg seit 2021 erfolgten Umsetzungen des Klimaschutzkonzepts des DAVs zur Klimaneutralität bis 2030
In 2019 beschloss der DAV die Selbstverpflichtung „Wir müssen handeln. Jetzt!“. In 2021 erfolgte der Beschluss des umfassenden Klimaschutzkonzepts (aktualisiert 2025) zur Klimaneutralität des Verbandes bis 2030.
Die Mitglieder der Sektion Duisburg haben bisher keine Informationen zum Stand der gesamten Thematik und der Umsetzung in der Sektion.
Die Mitglieder der Sektion werden in der Mitgliederversammlung übersichtlich in Textform anhand der konkreten Eckpunkte des Klimaschutzkonzepts über die bisher erfolgten Umsetzungsschritte informiert, insbesondere zur Umsetzung
- der Steuerungsansätze: 3.1. Umfang und Verwendung des Klimaschutzbudgets ab 2023 (DAV-internen CO2-Preis), 3.3. Zwischenziele und 3.4. Selbstverpflichtungen ab 2022,
- des Umsetzungsprozess: 4.1.2. Aufgaben der Sektionen und 4.3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und
- der Handlungsfelder: 5.1. Mobilität, 5.2. Infrastruktur, 5.3. Verpflegung und 5.4. Kommunikation und Bildung.
Antrag zu TOP 14
Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zum Erreichen der Vereinsziele der Klimaneutralität der Sektion Duisburg bis zum Jahr 2030 zur Verabschiedung in der Jahreshauptversammlung 2027
Notwendigkeit und Dringlichkeit ergibt sich aus der vorhergehenden Information und Diskussion zum Stand der bisher erfolgten Umsetzungsmaßnahmen, der nur noch verbleibenden Zeit von gerade drei Jahren bis zur Klimaneutralität der Sektion Duisburg und den auf die Sektion zukommenden Kostenbelastungen bei fehlender Umsetzung der CO2-Reduktion.
Beschlussantrag:
Der Vorstand erarbeitet ein Umsetzungskonzepts zum Erreichen der Vereinsziele der Klimaneutralität der Sektion Duisburg bis zum Jahr 2030, bezieht Mitglieder in die Erstellung des Konzepts ein und stellt das Konzept den Mitgliedern auf der Homepage frühzeitig zur Verfügung. Das Konzept wird als Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung in die Jahreshauptversammlung 2027 aufgenommen.
Antrag zu TOP 15
Die Jahreshauptversammlung möge beschließen, die derzeit erhobene Heizkostenpauschale für die Selbstversorgerhütten (Eifelhütte und Nordparkhütte) des DAV Duisburg auf maximal 2,00 € pro Person und Übernachtung zu senken.
Der Vorstand wird darüber hinaus gebeten, die tatsächlichen Heiz- und Energiekosten der Selbstversorgerhütten regelmäßig zu überprüfen und die Höhe der Heizkostenpauschale künftig nachvollziehbar an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen.
Begründung
Die deutliche Erhöhung der Heizkostenpauschale erfolgte als Reaktion auf die außergewöhnlich stark gestiegenen Energiepreise während der Energiekrise. Die ursprünglich erhobene Pauschale von 1,50 € pro Person und Übernachtung (in der Heizperiode von Oktober bis März) wurde auf 4,00 € (Eifelhütte) beziehungsweise 4,50 € (Nordparkhütte) erhöht. Dies entsprach einer Steigerung von rund 166 % bis 200 %.
Angesichts der damaligen Situation war diese Entscheidung grundsätzlich nachvollziehbar. Die Energiepreise hatten sich infolge der Energiekrise erheblich erhöht und die tatsächliche Entwicklung war nur schwer vorhersehbar. Es war daher verständlich, dass der Verein auf diese außergewöhnliche Kostenentwicklung reagieren musste.
Inzwischen hat sich die Situation jedoch deutlich verändert. Die extremen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt haben sich erheblich abgeschwächt und die Energiepreise sind wieder deutlich stabiler als auf dem Höhepunkt der Energiekrise. Damit ist auch die Grundlage für eine dauerhaft außergewöhnlich hohe Heizkostenpauschale erneut zu überprüfen.
Gerade weil die damalige Erhöhung mit einer außergewöhnlichen Kostenentwicklung begründet wurde, sollte bei einer veränderten Kostenentwicklung auch eine entsprechende Anpassung erfolgen. Eine Krisenmaßnahme sollte nicht dauerhaft unverändert bestehen bleiben, wenn die außergewöhnlichen Umstände, die zu ihrer Einführung geführt haben, nicht mehr in gleicher Weise vorhanden sind.
Der Antrag fordert dabei ausdrücklich keine Rückkehr zur ursprünglichen Heizkostenpauschale von 1,50 €. Mit einer Begrenzung auf maximal 2,00 € pro Person und Übernachtung würde weiterhin berücksichtigt, dass die Energiepreise und sonstigen Betriebskosten möglicherweise höher liegen als vor der Energiekrise.
Gleichzeitig würde die Belastung der Nutzerinnen und Nutzer wieder in ein angemessenes Verhältnis zur heutigen Kostenentwicklung gebracht. Eine Pauschale von 2,00 € entspricht gegenüber dem ursprünglichen Betrag von 1,50 € weiterhin einer Erhöhung um rund 33 %. Damit wird den allgemeinen Kostensteigerungen Rechnung getragen, ohne die während der Energiekrise eingeführte Verdreifachung der Heizkosten dauerhaft fortzuführen.
Entscheidend sollte jedoch nicht allein die allgemeine Entwicklung der Energiepreise sein, sondern insbesondere die tatsächlichen Heizkosten der Selbstversorgerhütten. Daher sollte transparent überprüft werden, welche Kosten tatsächlich entstehen und ob die derzeitige Pauschale von 4,00 € beziehungsweise 4,50 € pro Person und Übernachtung weiterhin erforderlich und angemessen ist.
Als gemeinnütziger Verein sollte der DAV Duisburg seine Kosten transparent, nachvollziehbar und kostengerecht gestalten. Kostensteigerungen müssen berücksichtigt werden. Umgekehrt sollte dies jedoch ebenso gelten, wenn sich die außergewöhnlichen Kosten wieder reduzieren oder deutlich stabilisieren.
Der vorliegende Antrag stellt ausdrücklich keine Kritik an der damaligen Entscheidung dar. Die Erhöhung war unter den damaligen außergewöhnlichen Umständen nachvollziehbar. Es geht vielmehr darum, die damalige Krisenmaßnahme an die heutige Situation anzupassen.
Eine Senkung der Heizkostenpauschale auf maximal 2,00 € pro Person und Übernachtung wäre daher ein fairer und angemessener Kompromiss zwischen der notwendigen Kostendeckung des Vereins und einer angemessenen finanziellen Belastung der Nutzerinnen und Nutzer der Selbstversorgerhütten.
Beschlussvorschlag
Die Jahreshauptversammlung beschließt, die Heizkostenpauschale für die Selbstversorgerhütten des DAV Duisburg auf maximal 2,00 € pro Person und Übernachtung zu begrenzen.
Der Vorstand wird gebeten, die tatsächlichen Heiz- und Energiekosten regelmäßig zu überprüfen und die Heizkostenpauschale künftig transparent und nachvollziehbar an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen.
DAV Sektion Duisburg e. V.
Der Vorstand