© DAV/Hans Herbig

Teilnahmebedingungen

 

Vorab ein leider immer wiederkehrendes Problem!

Zu den Ausbildungskursen melden sich trotz der entsprechenden Hinweise und Erläuterungen, sowohl in der Ausbildungsstruktur, als auch bei den Kursausschreibungen immer wieder Teilnehmer*innen an, die den gestellten Anforderungen nicht gerecht werden. Bei den Vorbesprechungen lässt sich oftmals nicht genau feststellen, über welchen Kenntnis- und Erfahrungsstand die einzelnen Teilnehmer*innen verfügen und ob die konditionellen Voraussetzungen erfüllt werden. Erst während des Kurses wird den Ausbildern oder Ausbilderinnen ersichtlich, welche Teilnehmer*innen den Anforderungen gerecht werden und welche nicht. Der/die Ausbilder*in steht dann vor der Entscheidung, entweder das Kursniveau zu senken, damit alle Teilnehmer*innen weiter mitmachen können oder die Teilnehmer*innen, die nicht den Anforderungen entsprechen, auszuschließen. Ersteres ist weder im Sinne des Ausbildungsreferates noch fair gegenüber den anderen Teilnehmern*innen, die den Anforderungen gerecht werden. Letzteres stellt die Ausbilder*innen vor eine schwierige Entscheidung und beschert, neben der verantwortungsvollen und anstrengenden Aufgabe der Ausbildung, noch zusätzlichen Ärger. Zudem ist eine solche Situation für die betroffenen Teilnehmer*innen unangenehm und peinlich. Das Ausbildungsreferat empfiehlt seinen Ausbilder*innen, schon alleine aus Gründen der Sicherheit den Ausschluss der Teilnehmer*innen, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen (gegebenenfalls auch während der Veranstaltung).

Daher unsere Bitte: Helft Euch und den Ausbildern*innen und Tourenleitern*innen, indem Ihr Euch die Voraussetzungen zu dem von Euch gewählten Kurs genau durchlest. Hierbei sind sowohl die konditionellen, als auch die technischen Voraussetzungen wichtig. Sollten Euch Zweifel kommen, ob Ihr den Anforderungen entsprecht, dann sprecht bitte die jeweiligen Kursleiter*innen an. Sie werden Euch gerne helfen! Nutzt diese Angebote zu Eurer eigenen Unterstützung.

 

Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an dem Touren- und Ausbildungsprogramm der Sektion Duisburg

 

1. Mindestalter

Aus Haftungsgründen werden zur Teilnahme an alpinen Veranstaltungen nur Mitglieder des Deutschen Alpenvereins mit einem Mindestalter von 18 Jahren zugelassen.

Sofern nicht anders angegeben, gilt für die Teilnahme an den Kursen im Landschaftspark und in Kletterhallen ein Mindestalter von 14 Jahren.

 

2. Anmeldung

Anmeldungen werden ausschließlich von der Geschäftsstelle der Sektion Duisburg entgegengenommen.

In der Reihenfolge dieser Meldungen erfolgt eine Platzreservierung bis die maximale Teilnehmer*innenzahl erreicht ist. Weitere Anmeldungen werden in gleicher Art und Weise auf eine Warteliste gesetzt. Parallel erhalten die Teilnehmenden das Anmeldeformular mit der Aufforderung, den vollen Teilnahmebetrag zu überweisen. Ist eine Woche nach gesetzter Zahlungsfrist noch kein Zahlungseingang erfolgt, fällt der Platz an eine Person der Warteliste.

 

3. Kursgebühr, Bezahlung

Die Teilnehmenden der Kurse erstatten mit der Kursgebühr die entstehenden Kosten der Kursleiter*innen (wie Unterkunft, Verpflegung, usw.). Aus diesem Grund können bei einer Nichtteilnahme keine Gebühren erstattet werden, es sei denn, eine entsprechende Ersatzperson übernimmt den frei gewordenen Platz.

Hinzu kommen die persönlichen Ausgaben für Anreise, Übernachtung, Reservierungsgebühren für Hotel/Hütte, Verpflegung, Lift usw. Vorauszahlungen und/oder Endabrechnungen der persönlichen Ausgaben werden weder von der Sektion Duisburg noch von den jeweiligen Trainern oder Trainerinnen organisiert oder übernommen. Dies erfolgt durch die Teilnehmenden selbst.

Die Preise vieler Kurse sind so kalkuliert, dass der/die Trainer*in in dem Fahrzeug eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin kostenlos mitgenommen wird. Sollte dies organisatorisch, technisch nicht machbar oder für die Trainer*innen unzumutbar sein, so müssen wir leider eine zusätzliche Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berechnen und auf die Teilnehmenden umlegen.

 

4. Absage durch die Sektion

Bergsport und insbesondere das Wetter lassen sich nicht ein Jahr im Voraus planen. Von daher behalten wir uns vor, Touren und Ausbildungskurse bei schlechten Wetterbedingungen in ein anderes Gebiet zu verlegen, nach Absprache auf einen anderen Termin zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl. Im Falle einer Absage wird die Kursgebühr erstattet, jedoch besteht kein Anspruch auf Erstattung schon geleisteter persönlicher Vorauszahlungen.

 

5. Abbruch, Ausschluss während der Veranstaltung

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren oder Vorauszahlungen bei Abbruch aus sicherheitsrelevanten oder anderen triftigen Gründen, bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Verletzung während der Veranstaltung oder Ausschluss durch den/die Kurs-/Tourenleiter*in.

 

6. Vortreffen, Gesundheitscheck, Leistungstest, Ausschluss

Ist bei der betreffenden Tour ein Vortreffen oder eine Testveranstaltung angesetzt, so ist die Teilnahme verpflichtend. Der/die Kursleiter*in hat das Recht Teilnehmende auszuschließen, wenn zu erwarten ist, dass der Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt wird, (z.B. wegen mangelndem Können, nicht sozialverträglichem Verhalten, untypische Sonderwünsche, gesundheitliche Probleme, Unfähigkeit sich in eine Gruppe zu integrieren, Höhenangst u. ä.).

Gleiches gilt, wenn sich oben genannte Defizite während der Tour herausstellten, die Gruppe behindert oder gefährdet wird oder den Anweisungen des Trainers oder der Trainerin nicht befolgt werden - in diesem Fall erfolgt jedoch keinerlei Rückerstattung.

 

7. Corona

Die Teilnehmenden erkennen an, dass sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können, wenn sie die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Infektionsschutz-Auflagen der Sektion bzw. der gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit dem jeweils geltenden Hygienekonzept der Sektion nicht erfüllen oder zu erfüllen bereit sind.

Aufgrund möglicher Änderung gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen können sich die Infektionsschutz-Auflagen kurzfristig ändern. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die jeweils aktuellen Teilnahme-Voraussetzungen im Hinblick auf den Infektionsschutz vor Veranstaltungsbeginn und die persönliche Möglichkeit deren Einhaltung eigenständig zu überprüfen.

Die Veranstaltungsleiter*innen sind dazu berechtigt, entsprechende Anweisungen zu geben, denen Folge geleistet werden muss. Ist das nicht der Fall, kann das Nichtbefolgen dieser Anweisungen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.

 

8. Ausrüstung

Wir stellen zu jedem Kurs eine Ausrüstungsliste zur Verfügung, die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich.

Fehlende oder mangelhafte Ausrüstung kann die gesamte Veranstaltung gefährden und kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung oder Teilen der Tour/des Kurses führen und es erfolgt keinerlei Rückerstattung.

 

9. Risiko

Die Sicherheit bei unseren Kursen und Touren hat höchste Priorität, jedoch besteht bei allen Veranstaltungen im Gebirge ein alpines Restrisiko, das von den Teilnehmenden im Vorfeld selbst abzuschätzen und zu verantworten ist. Es wird den Teilnehmenden empfohlen, sich intensiv mit den Voraussetzungen und Kursinhalten auseinanderzusetzen.

 

10. Bildrechte

Im Zusammenhang mit dem Touren- und Ausbildungsprogramm der Sektion Duisburg werden teilweise Bild- oder Videoaufnahmen erstellt. Die Teilnehmenden erklären durch eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung ihre Zustimmung zur Verwertung der erstellten Bild- und Videoaufnahmen. Die Zustimmung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Teilnahmebedingungen (606.16KB, pdf)