Teilnahmebedingungen
Vorab ein leider immer wiederkehrendes Problem!
Zu den Ausbildungskursen melden sich trotz der entsprechenden Hinweise und Erläuterungen, sowohl in der Ausbildungsstruktur, als auch bei den Kursausschreibungen immer wieder Teilnehmer*innen an, die den gestellten Anforderungen nicht gerecht werden. Bei den Vorbesprechungen lässt sich oftmals nicht genau feststellen, über welchen Kenntnis- und Erfahrungsstand die einzelnen Teilnehmer*innen verfügen und ob die konditionellen Voraussetzungen erfüllt werden. Erst während des Kurses wird den Ausbildern oder Ausbilderinnen ersichtlich, welche Teilnehmer*innen den Anforderungen gerecht werden und welche nicht. Der/die Ausbilder*in steht dann vor der Entscheidung, entweder das Kursniveau zu senken, damit alle Teilnehmer*innen weiter mitmachen können oder die Teilnehmer*innen, die nicht den Anforderungen entsprechen, auszuschließen. Ersteres ist weder im Sinne des Ausbildungsreferates noch fair gegenüber den anderen Teilnehmern*innen, die den Anforderungen gerecht werden. Letzteres stellt die Ausbilder*innen vor eine schwierige Entscheidung und beschert, neben der verantwortungsvollen und anstrengenden Aufgabe der Ausbildung, noch zusätzlichen Ärger. Zudem ist eine solche Situation für die betroffenen Teilnehmer*innen unangenehm und peinlich. Das Ausbildungsreferat empfiehlt seinen Ausbilder*innen, schon alleine aus Gründen der Sicherheit den Ausschluss der Teilnehmer*innen, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen (gegebenenfalls auch während der Veranstaltung).
Daher unsere Bitte: Helft Euch und den Ausbildern*innen und Tourenleitern*innen, indem Ihr Euch die Voraussetzungen zu dem von Euch gewählten Kurs genau durchlest. Hierbei sind sowohl die konditionellen, als auch die technischen Voraussetzungen wichtig. Sollten Euch Zweifel kommen, ob Ihr den Anforderungen entsprecht, dann sprecht bitte die jeweiligen Kursleiter*innen an. Sie werden Euch gerne helfen! Nutzt diese Angebote zu Eurer eigenen Unterstützung.
Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Sektion Duisburg
Unsere Kursverwaltung wird schrittweise in das Kursbuchungssystem Yolawo überführt. Deshalb hat der Vorstand der Sektion Duisburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V. am 02.07.2026 neue Teilnahmebedingungen beschlossen, die den geänderten Umständen gerecht werden.
Für Kursanmeldungen ab dem 18.07.2026 gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigung
An Veranstaltungen im Rahmen des Ausbildungsprogramms der Sektion Duisburg des Deutschen Alpenvereins e. V. können, sofern nicht anders angegeben, nur Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. mit einem Mindestalter von 18 Jahren teilnehmen. Das Mindestalter gilt nicht für unsere Skikurse.
Personen, die kein Mitglied des Deutschen Alpenvereins e.V. sind, können ausschließlich an Kursen im Landschaftspark und in Kletterhallen teilnehmen.
Sofern nicht anders angegeben, gilt für die Teilnahme an den Kursen im Landschaftspark und in Kletterhallen ein Mindestalter von 18 Jahren. Ausgenommen sind ausgewiesene Familienkurse.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das auf der Website der Sektion Duisburg abrufbare Buchungsportal Yolawo. Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist, dass Sie sich mit der Abbuchung des jeweiligen aktuell gültigen Veranstaltungspreises einverstanden erklären. In der Reihenfolge dieser Meldungen erfolgt eine Platzreservierung, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Weitere Anmeldungen werden in gleicher Art und Weise auf eine Warteliste gesetzt. Aufgrund von Stornierung freiwerdende Plätze werden in der Reihenfolge der Warteliste nachbesetzt.
Kursgebühr, Bezahlung
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr. Die Bezahlung der Touren- bzw. Kursgebühr ist im Rahmen der Kursanmeldung über das Buchungsportal Yolawo über den Zahlungsdienstleister Stripe zu leisten. Hinzu kommen je nach Veranstaltung die persönlichen Ausgaben für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden, sofern nicht anders angegeben, sowohl Quartier als auch Verpflegung bereits im Vorfeld durch die veranstaltende Sektion gebucht. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer. Diese können auch nicht separat direkt beim Quartier bestellt werden.
Muss während der Buchung eine Anzahlung durch die Sektion geleistet werden, so werden die Teilnehmer hierüber in Kenntnis gesetzt. Der jeweilige individuelle Anteil an der Anzahlung ist der Sektion vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen.
Tarife
Sofern nicht anders angegeben, wird bei der Kursanmeldung zwischen folgenden Tarifen unterschieden:
- Nichtmitglieder
- DAV-Mitglieder anderer Sektion
- Sektionsmitglieder
Für Mitglieder im DAV und Sektionsmitglieder gilt hierbei ein ermäßigter Betrag. Zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Tarifes berechtigt das Vorliegen einer gültigen Mitgliedsnummer.
Sollte im Rahmen der Anmeldung eine ungültige Mitgliedsnummer vorgelegt worden sein, behält sich die Sektion vor, die angemeldete Person ggf. kostenpflichtig auf einen anderen Tarif umzubuchen. Die teilnehmende Person erklärt sich durch Anmeldung zu einem Kursangebot mit einer etwaigen kostenpflichtigen Umbuchung einverstanden.
Die jeweils fällige Kursgebühr kann durch Einsatz eines Gutscheines um den Wert des Gutscheines gemindert werden.
Gutscheine können in der Geschäftsstelle erworben werden und durch die Angabe eines Rabattcodes im Buchungsportal Yolawo eingelöst werden. Der Rabattcode wird ebenfalls durch die Geschäftsstelle bereitgestellt.
Rücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt über das Buchungsportal Yolawo. Hierbei entstehen folgende Stornokosten:
- Bis 6 Wochen vor Terminbeginn: 10 € Stornierungsgebühr pro Teilnehmer*in
- Bis 21 Tage vor Terminbeginn: 80% Rückerstattung
- Bis 15 Tage vor Terminbeginn: 50% Rückerstattung
- Bis 5 Tage vor Terminbeginn: 20% Rückerstattung
- Danach: 0% Rückerstattung
Abweichende Stornierungsbedingungen gelten für mehrtägige, nicht ausschließlich am Wochenende oder feiertags stattfindende, Angebote der Sektion Duisburg des Deutschen Alpenvereins e. V. (Z.B. geführte Touren oder Klettersteigkurse im Gebirge).
Die Abweichung begründet sich in der Notwendigkeit einer langfristig sicheren Planung der betreffenden Angebote. Die Stornierungsgebühren staffeln sich in diesen Fällen wie folgt:
- Bis 31 Wochen vor Terminbeginn: 10 € Stornierungsgebühr pro Teilnehmer*in
- Bis 29 Wochen vor Terminbeginn: 80% Rückerstattung
- Bis 26 Wochen vor Terminbeginn: 50% Rückerstattung
- Bis 24 Wochen vor Terminbeginn: 20% Rückerstattung
- Danach: 0% Rückerstattung
Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter*innen nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Preises.
Sollten durch die Stornierung/Nichtwahrnehmung/Ausschluss von der Veranstaltung durch Teilnehmer*innen Folgekosten (z.B. Stornierungskosten für Quartiere) entstehen, sind diese von den Teilnehmer*innen zu tragen. Die von der Sektion schon geleistete (Quartier-)Vorauszahlung wird ggf. nicht zurückerstattet.
Absage durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und/oder Schneeverhältnisse oder bei Ausfall einer Veranstaltungsleitung ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen wird der Preis vollständig erstattet.
Sollten durch die Absage der Veranstaltung durch die Sektion Folgekosten (z.B. Stornierungskosten für Quartiere) entstehen, sind diese von den Teilnehmer*innen zu tragen. Die von der Sektion schon geleistete (Quartier-)Vorauszahlung wird ggf. nicht zurückerstattet.
Bei Ausfall der Veranstaltungsleitung kann die veranstaltende Sektion eine*n Ersatzleiter*in einsetzen. Der Wechsel der Veranstaltungsleiter*innen oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. geleisteter Vorauszahlungen.
Abbruch, Ausschluss
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren oder Vorauszahlungen bei Abbruch aus sicherheitsrelevanten oder anderen triftigen Gründen, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung oder Ausschluss durch den Kurs-/Tourenleiter vor oder während einer Veranstaltung.
Vortreffen, Gesundheitscheck, Leistungstest, Ausschluss
Ist bei der betreffenden Tour ein Vortreffen oder eine Testveranstaltung angesetzt, so ist die Teilnahme verpflichtend. Der Kursleiter hat das Recht Teilnehmer auszuschließen, wenn zu erwarten ist, dass der Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt wird, (z.B. wegen mangelndem Können/Leistungsfähigkeit, nicht sozialverträglichem Verhalten, untypischen Sonderwünschen, gesundheitlichen Problemen, Unfähigkeit sich in eine Gruppe zu integrieren, Höhenangst u. ä.).
Gleiches gilt, wenn sich oben genannte Defizite während der Tour herausstellen, die Gruppe behindert oder gefährdet wird oder die Anweisungen des Trainers nicht befolgt werden.
Ausrüstung
Wir stellen zu jedem Kurs eine Ausrüstungsliste zur Verfügung, die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Fehlende oder mangelhafte Ausrüstung kann die gesamte Veranstaltung gefährden und kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung oder Teilen der Tour/des Kurses führen und es erfolgt keinerlei Rückerstattung.
Risiko
Die Sicherheit bei unseren Kursen und Touren hat höchste Priorität, jedoch besteht bei allen Veranstaltungen ein alpines Restrisiko, das von den Teilnehmern im Vorfeld selbst abzuschätzen und zu verantworten ist. Es wird den Teilnehmern empfohlen, sich intensiv mit den Voraussetzungen und Kursinhalten auseinanderzusetzen.
Bildrechte
Im Zusammenhang mit dem Touren- und Ausbildungsprogramm der Sektion Duisburg werden teilweise Bild- oder Videoaufnahmen erstellt. Die Teilnehmenden erklären durch eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung ihre Zustimmung zur Verwertung der erstellten Bild- und Videoaufnahmen. Die Zustimmung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Der Vorstand, Sektion Duisburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V., Beschlussdatum: 02.07.2026
Haftungsbeschränkungen
Die Sektion Duisburg e. V. will durch das Touren- und Ausbildungsprogramm ihren Mitgliedern die Möglichkeit bieten, gemeinsam den nach Satzung vorgesehenen Sport auszuüben. Die Entscheidung der gemeinsamen Durchführung von Touren und die Planung von Einzelheiten obliegt dabei den Teilnehmern. Damit trägt jede*r Teilnehmer*in evtl. Risiken selbst. Jede*r Teilnehmer*in setzt sich aufgrund seiner*ihrer eigenen Entscheidung den Gefahren aus, die im Gebirge und Klettergarten nie vollständig beseitigt werden können.
Durch die Anmeldung kommt kein Vertrag i. S. eines Dienstvertrages oder eines Reisevertrages zustande. Eine derartige vertragliche Bindung lässt sich auch nicht aus der Satzung herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gemeinschaftsveranstaltungen nicht von berufsmäßigen Führern, sondern ehrenamtlich durchgeführt werden. Diese ehrenamtlichen Kräfte, z. T. geprüfte Fachübungsleiter*innen verschiedener Fachrichtungen, erhalten keine Bezahlung für ihren Einsatz. Sie sind erfahrene Vereinskameraden*innen, die lediglich im Interesse der gemeinsamen Vereinszugehörigkeit und des gemeinsam betriebenen Bergsteigens und Wanderns die Führung und Vorbereitung von Touren ohne Entgelt übernommen haben. Sie erhalten lediglich einen Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung. Im Übrigen gilt nachstehende Haftungsbeschränkung für die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung.
Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jede*r Teilnehmer*in verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter*in oder Ausbilder*in, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder*in, Tourenleiter*in und –Referenten*in oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Der Vorstand, Sektion Duisburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V., Beschlussdatum: 02.07.2026
Für Kursanmeldungen bis zum 18.07.2026 gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:
1. Mindestalter
Aus Haftungsgründen werden zur Teilnahme an alpinen Veranstaltungen nur Mitglieder des Deutschen Alpenvereins mit einem Mindestalter von 18 Jahren zugelassen, ausgenommen hiervon sind unsere Skikurse.
Sofern nicht anders angegeben, gilt für die Teilnahme an den Kursen im Landschaftspark und in Kletterhallen ein Mindestalter von 14 Jahren. Ausgenommen sind ausgewiesene Familienkurse.
2. Anmeldung
Anmeldungen werden ausschließlich von der Geschäftsstelle der Sektion Duisburg entgegengenommen.
In der Reihenfolge dieser Meldungen erfolgt eine Platzreservierung bis die maximale Teilnehmer*innenzahl erreicht ist. Eine Warteliste wird geführt. Parallel erhalten die Teilnehmenden das Anmeldeformular mit der Aufforderung, den vollen Teilnahmebetrag zu überweisen. Ist zwei Wochen nach der Aufforderung noch kein Zahlungseingang erfolgt, wird der Platz anderweitig vergeben.
3. Kursgebühr, Bezahlung
Die Teilnehmenden der Kurse erstatten mit der Kursgebühr die entstehenden Kosten der Kursleiter*innen (wie Unterkunft, Verpflegung, usw.). Aus diesem Grund können bei einer Nichtteilnahme keine Gebühren erstattet werden, es sei denn, eine entsprechende Ersatzperson übernimmt den frei gewordenen Platz.
Hinzu kommen die persönlichen Ausgaben für Anreise, Übernachtung, Reservierungsgebühren für Hotel/Hütte, Verpflegung, Lift usw. Vorauszahlungen und/oder Endabrechnungen der persönlichen Ausgaben werden weder von der Sektion Duisburg noch von den jeweiligen Trainern oder Trainerinnen organisiert oder übernommen. Dies erfolgt durch die Teilnehmenden selbst.
Die Preise vieler Kurse sind so kalkuliert, dass der/die Trainer*in in dem Fahrzeug eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin kostenlos mitgenommen wird. Sollte dies organisatorisch, technisch nicht machbar oder für die Trainer*innen unzumutbar sein, so müssen wir leider eine zusätzliche Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berechnen und auf die Teilnehmenden umlegen.
4. Absage durch die Sektion
Bergsport und insbesondere das Wetter lassen sich nicht ein Jahr im Voraus planen. Von daher behalten wir uns vor, Touren und Ausbildungskurse bei schlechten Wetterbedingungen in ein anderes Gebiet zu verlegen, nach Absprache auf einen anderen Termin zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl. Im Falle einer Absage wird die Kursgebühr erstattet, jedoch besteht kein Anspruch auf Erstattung schon geleisteter persönlicher Vorauszahlungen.
5. Abbruch, Ausschluss während der Veranstaltung
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren oder Vorauszahlungen bei Abbruch aus sicherheitsrelevanten oder anderen triftigen Gründen, bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Verletzung während der Veranstaltung oder Ausschluss durch den/die Kurs-/Tourenleiter*in.
6. Vortreffen, Gesundheitscheck, Leistungstest, Ausschluss
Ist bei der betreffenden Tour ein Vortreffen oder eine Testveranstaltung angesetzt, so ist die Teilnahme verpflichtend. Der/die Kursleiter*in hat das Recht Teilnehmende auszuschließen, wenn zu erwarten ist, dass der Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt wird, (z. B. wegen mangelndem Können, nicht sozialverträglichem Verhalten, untypische Sonderwünsche, gesundheitliche Probleme, Unfähigkeit sich in eine Gruppe zu integrieren, Höhenangst u. ä.).
Gleiches gilt, wenn sich oben genannte Defizite während der Tour herausstellten, die Gruppe behindert oder gefährdet wird oder den Anweisungen des Trainers oder der Trainerin nicht befolgt werden - in diesem Fall erfolgt jedoch keinerlei Rückerstattung.
7. Corona
Die Teilnehmenden erkennen an, dass sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können, wenn sie die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Infektionsschutz-Auflagen der Sektion bzw. der gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit dem jeweils geltenden Hygienekonzept der Sektion nicht erfüllen oder zu erfüllen bereit sind.
Aufgrund möglicher Änderung gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen können sich die Infektionsschutz-Auflagen kurzfristig ändern. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die jeweils aktuellen Teilnahme-Voraussetzungen im Hinblick auf den Infektionsschutz vor Veranstaltungsbeginn und die persönliche Möglichkeit deren Einhaltung eigenständig zu überprüfen.
Die Veranstaltungsleiter*innen sind dazu berechtigt, entsprechende Anweisungen zu geben, denen Folge geleistet werden muss. Ist das nicht der Fall, kann das Nichtbefolgen dieser Anweisungen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.
8. Ausrüstung
Wir stellen zu fast jedem Kurs eine Ausrüstungsliste zur Verfügung, die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich.
Fehlende oder mangelhafte Ausrüstung kann die gesamte Veranstaltung gefährden und kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung oder Teilen der Tour/des Kurses führen und es erfolgt keinerlei Rückerstattung.
9. Risiko
Die Sicherheit bei unseren Kursen und Touren hat höchste Priorität, jedoch besteht bei allen Veranstaltungen im Gebirge ein alpines Restrisiko, das von den Teilnehmenden im Vorfeld selbst abzuschätzen und zu verantworten ist. Es wird den Teilnehmenden empfohlen, sich intensiv mit den Voraussetzungen und Kursinhalten auseinanderzusetzen.
10. Bildrechte
Im Zusammenhang mit dem Touren- und Ausbildungsprogramm der Sektion Duisburg werden teilweise Bild- oder Videoaufnahmen erstellt. Die Teilnehmenden erklären durch eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung ihre Zustimmung zur Verwertung der erstellten Bild- und Videoaufnahmen. Die Zustimmung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Stand Dezember 2024