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Freitag, 26. Juni 2009 um 11:56 Uhr

Haftungsbeschränkung

Bergsteigen ist nie ohne Risiko

 

Leider zwingt uns die aktuelle Rechtssprechung in Sachen Bergunfällen, Sie, liebe Mitglieder, über einige juristische Aspekte zu informieren.

Die Sektion Duisburg e.V. will durch das Touren- und Ausbildungsprogramm ihren Mitgliedern die Möglichkeit bieten, gemeinsam den nach der Satzung vorgesehenen Sport auszuüben. Die Entscheidung der gemeinsamen Durchführung von Touren und die Planung von Einzelheiten obliegt dabei den Teilnehmern.

Damit trägt jeder Teilnehmer evtl. Risiken selbst. Jeder Teilnehmer setzt sich aufgrund seiner eigenen Entscheidung den Gefahren aus, die im Gebirge und Klettergarten nie vollständig beseitigt werden können. Der Hauptauschuss des DAV hat eine Neuregelung der "Haftbegrenzungserklärung" beschlossen. 

Der neue Wortlaut lautet:   "Als Teilnehmer/Teilnehmerin einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour bin ich mir der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Ich erkenne daher an, dass die Sektion Duisburg und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter/Tourenleiterinnen - soweit gesetzlich zulässig - von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach freigestellt werde, die über den Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit".

 

Wir bitten um Kenntnisnahme                                             DER VORSTAND

 
DAV - Sektion Duisburg, by Guenter Boes (29.06.2009)